Am Anfang der Überlegung, ob man sich als Jurist privat krankenversichern möchte, muss die Prüfung stehen, ob die Voraussetzung für eine private Krankenversicherung überhaupt vorliegen. Grundsätzlich kann sich jeder selbständig oder freiberuflich tätige Anwalt und auch Studenten und Richter und Staatsanwälte als beamtenähnlich Tätige ohne Einkommensgrenze privat versichern. Als angestellter Jurist ist dies möglich, wenn erstmalig die gesetzlich vorgeschriebene Einkommensgrenze überschritten ist. Diese liegt in 2016 über 56.250 EUR. Dies entspricht einem Monatsgehalt von 4.687,50 EUR bei 12 Gehältern. Erst wenn diese Voraussetzung bejaht worden ist, lohnt es sich weitere Gedanken darüber zu machen, welcher Versicherungsschutz denn tatsächlich gewünscht ist. Sollte man als angestellter Anwalt beispielsweise weniger als 56.250 EUR p.a. verdienen ist man gesetzlich pflichtversichert. Um den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz sinnvoll zu ergänzen empfehlen sich dann Krankenzusatzversicherungen.
Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung können Sie Ihren Beitrag individuell bestimmen, je nach Tarifkonstellation für die Sie sich entscheiden. Der große Vorteil im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang. Ohne Ihre Zustimmung hat der Versicherer nicht die Möglichkeit Leistungen zu kürzen auf die Sie eigentlich eingestellt waren. In der gesetzlichen ist dies ja eher der Regelfall als die Ausnahme (Bsp. Leistung für Zahnersatz oder Brillen).
Neben der Möglichkeit auch von Privatärzten behandelt zu werden steht Ihnen bei entsprechender Tarifwahl unter anderem auch eine stationäre Behandlung im Einbettzimmer und eine Behandlung durch den Chefarzt zu.
Typischerweise leisten die Tarife der privaten Krankenversicherung auch für den Zahn-Bereich umfangreicher als es die gesetzliche Krankenversicherung tut. Auch dies variiert je nach tariflicher Vereinbarung.
Mit einem zusätzlichen Krankentagegeld können Sie einen Verdienstausfall aus beruflicher Tätigkeit bei längerer 100%iger Arbeitsunfähigkeit absichern. Darüber hinaus kann wahlweise folgendes abgesichert werden:
1. Die private Krankenversicherung kalkuliert risikogerechte Beiträge. Diese sind abhängig vom gewählten Leistungsumfang.
2. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, welche einen vom Einkommen abhängigen Solidarbeitrag erheben, richten sich die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nach der versicherten Leistung - in Abhängigkeit vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung.
3. Dieses Äquivalenzprinzip soll sicherstellen, dass Grupen mit gleichen Risiken dieselben Beiträge zahlen, die dann auch ausreichen, die in dieser Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen.
Wie das genau funktioniert sehen Sie hier.
Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflicht werden, bleiben krankenversicherungsfrei, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren. Dies bedeutet im Klartext, dass diese Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahres auch weiterhin in der Privaten Krankenversicherung bleiben müssen.
Wer allerdings keine Krankenversicherung hat und der gesetzlichen Krankenversicherung zuordenbar ist oder zuletzt in der GKV versichert war, muss wieder aufgenommen werden. Er muss aber damit rechnen, dass die Krankenkasse Beiträge rückwirkend zum April 2007 von ihm verlangt, da ab dieser Zeit eine Versicherungspflicht in der GKV begonnen hat.
Für Arbeitnehmer ist die Rückker in die GKV nur möglich, wenn ihr Bruttoverdienst unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 56.250 EUR fällt. ist dies der Fall, ist der Arbeitnehmer wieder pflichtversichert, aber auch hier gibt es Ausnahmen, z.B: wenn der Arbeitnehmer schon ab dem 31.12.2002 in der Privaten Krankenversicherung versichert war. Dann gilt für diesen Arbeitnehmer, dass er im Jahr 2016 unter 50.850 EUR Bruttoverdienst haben muss, damit er wieder pflichtversichert wird.
Die Wahl des "richtigen" Krankenversicherungstarifs ist keine einfache Sache. Ohne eine ausgiebige Beratung und ohne die Beleuchtung zahlreicher Leistungsaspekte ist die Wahl eines geeigneten Tarifs absolute Glückssache.
Betrachtenswerte Aspekte sind z.B.
Bei den aufgezählten Punkten handelt es sich nur um eine kleine Anzahl beachtenswerter Aspekte. Entscheidend bei der Wahl des richtigen Tarifs ist, dass der Versicherer Sie nicht im Stich lässt, wenn Sie am dringensten Hilfe benötigen.
Ob Sie als Versicherungsnehmer besser in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung aufgehoben sind ist per Ferndiagnose nicht zu beantworten. Hierbei spielen zalhreiche Faktoren eine Rolle. Beispielsweise auch, ob Sie Kinder haben oder welche planen, da diese unter Umständen in der privaten Krankenversicherung versichert werden müssen und hier dann einen eigenen Beitrag bezahlen müssen. In der gesetzlichen Krankenversicherung wären Kinder im Rahmen der Familienversicherung kostenlos versichert. Aber ACHTUNG: Sind Sie als Rentner später freiwillig gesetzlich Krankenversichert, dann zahlen Sie die Beiträge auf ALLE Einkünfte. Diese sind neben der Rente auch Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge und private Lebensversicherungen (Deutsche Rentenversicherung - Als Rentner freiwillig gesetzlich krankenversichert)
Darüber hinaus gibt es natürlich noch viele weitere Faktoren, die bei der Frage für welches Krankenversicherungssystem man sich entscheidet eine Rolle spielen.
Leistungsaspekte sprechen bei eine guten Tarifkonfiguration mit Sicherheit dafür, sich privat zu versichern. Aber auch hier gilt: Der Teufel steckt im Detail. Zahlreiche private Krankenversicherungen erreichen nicht einmal das Niveau der GKV.
Darüber hinaus kommen Überlegungen wie Beitragssteigerungen hinzu, wobei man sich auch hier nicht täuschen lassen darf. Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV ist von Jahr zu Jahr angehoben worden. Dies bedeutet zumindest für Rechtsanwälte, die den Maximalsatz zahlen, dass sie auch in der GKV jedes Jahr eine Beitragssteigerung hinnehmen mussten, auch wenn dies nie so betitelt worden ist.
Auch hat die gesetzliche Krankenversicherung mit eine Vielzahl von Leistungskürzungen leben müssen, so wurde im Bereich des Zahnersatzes oder der Sehhilfen die Leistung auf ein Minimum reduziert und auch in vielen anderen Bereichen musste der gesetzlich Krankenversicherte Leistungskürzungen hinnehmen. Diese Kürzungen wären in der privaten Krankenversicherung so ohne weiteres nicht möglich, da die Grundlage, auf der die Leistungen erbracht werden vereinbarte Versicherungsbedingungen sind.
Lassen Sie uns gemeinsam erörtern, welches Krankenversicherungssystem für Sie als Jurist am besten geeignet ist. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung!